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Abiplakate

Demnächst startet wieder einmal das schriftliche Abitur und schon bald werden die ersten Plakate aufgehängt.
Einerseits ist dies ein schöner Brauch, andererseits kommt es alljährlich zu Beschädigungen und Verschmutzungen, wobei teilweise erhebliche Reinigungs- und Reparaturkosten entstehen.

Daher bitte ich Sie, beim Aufhängen der Plakate einige Regeln zu beachten:

  • Plakate dürfen frühestens am 16.03.2020 aufgehängt werden, sie müssen spätestens am 03.04.2020 (d.h. vor den Osterferien) wieder abgehängt werden.
  • Das Befestigen der Plakate an den Zäunen der Schule und an der Betonwand der Einfahrt zur Tiefgarage ist generell gestattet.
  • An den Bauzäunen dürfen leider keine Plakate aufgehängt werden, da sich im letzten Jahr gezeigt hat, dass diese bei starkem Wind umfallen, was zu erheblichen Gefahren führt.
  • Plakate dürfen nicht an den Hauswänden, den Eingangstüren, den Fahnenmasten und im Inneren des Hauses aufgehängt werden.
  • Plakate sollen nur in Höhen aufgehängt werden, wo sie sicher und ohne Hilfsmittel (wie z. B. Leitern) angebracht und auch wieder entfernt werden können.
  • Plakate mit unangemessenem Inhalt werden abgehängt.

An Plakaten, deren Verfasser sich an diese Regeln halten, können wir uns alle erfreuen, andere Plakate werden abgehängt.

Vielen Dank!

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