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♬ Wie erfüllen wir die Aufnahmekriterien auf der Anmeldung?

Wir sind froh, dass wir mit der „Ausschärfung“ der Kriterien (vgl. den gesamten Abschnitt B auf dem Blatt „Aufnahmekriterien“) die Möglichkeit haben, musikalisch begabte bzw. interessierte Kinder bevorzugt aufnehmen zu können. Aufgrund der juristischen Brisanz, die dieses Thema insgesamt hat, ist der Umgang mit diesen Kriterien jedoch nicht ganz einfach. Deshalb geben wir Ihnen hier ein paar ganz konkrete Hinweise dazu:

Wenn Ihr Kind besonders begabt ist (vgl. den ersten Spiegelstrich unter B):
→ Schreiben Sie auf die Anmeldung
„Mit den Verpflichtungen für den Schwerpunkt in Musik bin ich einverstanden. Mein Kind hat seit … (Anzahl – mindestens zwei!) Jahren Unterricht in … (Instrument oder Gesang) bei … (Institution oder Lehrkraft).“

Wenn Ihr Kind schon Vorerfahrungen hat und im Instru-Pro mitwirken will (vgl. den zweiten Spiegelstrich unter B):
→ Schreiben Sie auf die Anmeldung
„Mit den Verpflichtungen für den Schwerpunkt in Musik bin ich einverstanden. Mein Kind hat seit … (Anzahl – mindestens eins!) Jahren Unterricht in … (Instrument) bei … (Institution oder Lehrkraft).“

Achtung! Dafür kommen ausschließlich die folgenden Instrumente in Frage, weil nur diese in den Instru-Pro-Ensembles mitwirken können: Geige / Bratsche / Cello / Kontrabass / Flöte / Oboe / Klarinette / Fagott / Trompete / Horn / Posaune / Euphonium oder Tuba / Saxophon.
Klavier, Gitarre, Schlagzeug und andere Instrumente können wir für dieses Kriterium leider nicht berücksichtigen.

 

Wenn Ihr Kind noch keine Vorerfahrungen auf einem der oben unterstrichenen Instrumente hat, sich aber gezielt für den „Schwerpunkt in Musik“ anmelden möchte (vgl. den dritten Spiegelstrich unter B), haben Sie zwei Möglichkeiten:

a) Ihr Kind lernt bereits Klavier, Gitarre, Schlagzeug oder ein anderes oben nicht unterstrichenes Instrument und verpflichtet sich, in den Jahrgangsstufen 5 und 6 im Chor mitzusingen.
→ Schreiben Sie auf die Anmeldung
„Mit den Verpflichtungen für den Schwerpunkt in Musik bin ich einverstanden. Mein Kind hat seit … (Anzahl) Jahren Unterricht in … (Instrument) bei … (Institution oder Lehrkraft).“

b) Ihr Kind lernt noch kein Instrument, möchte aber mit dem Lernen eines Instruments beginnen und verpflichtet sich deshalb für die Jahrgangsstufen 5 und 6 zur Belegung des Moduls „Instru-Starter“ oder zum eigenständig organisierten Instrumentalunterricht bei einer zertifizierten Instrumental-Lehrkraft (z.B. von der Musikschule oder dem Dr. Hoch’s Konservatorium).
→ Schreiben Sie auf die Anmeldung
„Mit den Verpflichtungen für den Schwerpunkt in Musik bin ich einverstanden. Mein Kind wird in den Jahrgangsstufen 5 und 6 durchgehend ein Instrument bei einer zertifizierten Instrumentallehrkraft lernen.“

Hinweis: Für den Instrumentalunterricht und die Instrumentenausleihe entstehen Kosten von 40 bis 70 € monatlich – je nach Unterrichtsform.
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