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Aufnahmekriterien für die Aufnahme in die 5. Klasse der Musterschule

A. Soziale Härtefälle

Wie bei allen Schulen sind soziale Härtefälle ein prioritäres Aufnahmekriterium.

B. Vom HKM zertifizierter Schwerpunkt: Schwerpunkt in Musik und „Zentrum zur Förderung musikalisch Begabter“

Sie haben die Möglichkeit, ihre Kinder für den Schwerpunkt in Musik anzumelden. Sie erklären sich in der Anmeldung (auf der letzten Seite des Antragsformulars) verbindlich damit einverstanden, dass ihr Kind beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 durchgängig bis zum Ende der Sekundarstufe I

    • ein Instrument fortführen bzw. neu erlernen und eine instrumentale Neigungsgruppe (Orchesterinstrumente) oder einen Chor belegen wird.
      Der Instrumentalunterricht kann entweder in Form von Gruppenunterricht im Rahmen des Moduls „Instru-Starter“ (nur bestimmte Instrumente, begrenzte Kapazität von ca. 25 Plätzen) oder als Einzelunterricht organisiert werden (beide Angebote sind kostenpflichtig). Der bisherige Einzelunterricht kann selbstverständlich fortgeführt werden.
    • durchgehend Musik- bzw. Neigungsgruppenunterricht und damit eine teilweise erhöhte Stundenzahl hat.

C. Geschwisterkind

Die Geschwisterregelung entsprechend der Übergangsverfügung wird angewandt.

 

Die Aufnahme in Klassen mit 1. Fremdsprache Französisch bzw.  1. Fremdsprache Englisch sowie in die Musikmodule erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten.

Bei Überschreitung der Kapazitäten im Bereich der einzelnen Kriterien wird entsprechend der Vorgaben der Übergangsverfügung gelost.

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